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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Nachkauf von Versicherungszeiten für das 
Altersklassensystem
In einigen Fällen gibt es auch noch nicht erfüllte Wartezeiten im Altersklassensystem der WE. Zur Erinnerung: 
Beiträge, die vor dem 1.7.2000 geleistet wurden, haben nur dann zu einer Anwartschaft geführt, wenn 
insgesamt 120 
Monate an der WE teilgenommen wurde. Im Altersklassensystem war daher eine Wartezeit von 120 Beitragsmonaten 
vorgesehen. 
 
Nur im Fall des Nichterfüllens dieser Wartezeit ist anlässlich der Überleitung ein Nachkauf von Beitragsmonaten 
möglich. So können Versicherte, die (auch) durch Teilnahmezeiten an der WE nach dem 1.7.2000 die 120 
Monate 
Wartezeit nicht erfüllt haben, fehlende Beitragszeiten nachkaufen. Dazu ist die Einbringung eines Antrags 
auf Nachkauf von Versicherungsmonaten bei der WE bis zum 30.6.2013 notwendig. Die WE hat über diesen 
Antrag zu 
entscheiden und gleichzeitig die Höhe der nachzuentrichtenden Beiträge bekanntzugeben. Nach erfolgter 
Zahlung aus Anlass des Nachkaufs hat die WE von Amts wegen einen Feststellungsbescheid über die nunmehr 
erworbenen 
Pensionsanwartschaften zu erlassen. 
FRIST für den Antrag auf Nachkauf: 30.06.2013. 
  
 
» Siehe auch:  Sind Beiträge für den Nachkauf von 
Versicherungszeiten steuerlich absetzbar?
 
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