Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet4 Nachkauf von Versicherungszeiten für das Altersklassensystem

In einigen Fällen gibt es auch noch nicht erfüllte Wartezeiten im Altersklassensystem der WE. Zur Erinnerung: Beiträge, die vor dem 1.7.2000 geleistet wurden, haben nur dann zu einer Anwartschaft geführt, wenn insgesamt 120 Monate an der WE teilgenommen wurde. Im Altersklassensystem war daher eine Wartezeit von 120 Beitragsmonaten vorgesehen.


Nur im Fall des Nichterfüllens dieser Wartezeit ist anlässlich der Überleitung ein Nachkauf von Beitragsmonaten möglich. So können Versicherte, die (auch) durch Teilnahmezeiten an der WE nach dem 1.7.2000 die 120 Monate Wartezeit nicht erfüllt haben, fehlende Beitragszeiten nachkaufen. Dazu ist die Einbringung eines Antrags auf Nachkauf von Versicherungsmonaten bei der WE bis zum 30.6.2013 notwendig. Die WE hat über diesen Antrag zu entscheiden und gleichzeitig die Höhe der nachzuentrichtenden Beiträge bekanntzugeben. Nach erfolgter Zahlung aus Anlass des Nachkaufs hat die WE von Amts wegen einen Feststellungsbescheid über die nunmehr erworbenen Pensionsanwartschaften zu erlassen.

FRIST für den Antrag auf Nachkauf: 30.06.2013.



» Siehe auch: Sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten steuerlich absetzbar?