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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Muss zur Sicherung von verlorenen
Anwartschaften ein Antrag gestellt werden bzw. was
muss man als Einzahler aktiv machen?
Nein, es ist kein Antrag erforderlich. Um einen Anspruch auf Leistung im staatlichen Pensionssystem
erwerben zu können, muss die Wartezeit erfüllt sein. Als Wartezeit werden die Versicherungszeiten in
Monaten, die für einen
Pensionsanspruch vorausgesetzt werden, bezeichnet. Die Anrechnung gibt es nur, wenn noch keine WE-Pension
bezogen wird.
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