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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Muss zur Sicherung von verlorenen 
Anwartschaften ein Antrag gestellt werden bzw. was 
muss man als Einzahler aktiv machen?
Nein, es ist kein Antrag erforderlich. Um einen Anspruch auf Leistung im staatlichen Pensionssystem 
erwerben zu können, muss die Wartezeit erfüllt sein. Als Wartezeit werden die Versicherungszeiten in 
Monaten, die für einen 
Pensionsanspruch vorausgesetzt werden, bezeichnet. Die Anrechnung gibt es nur, wenn noch keine WE-Pension 
bezogen wird. 
  
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