Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Verlorene Anwartschaften

bullet4 Muss zur Sicherung von verlorenen Anwartschaften ein Antrag gestellt werden bzw. was muss man als Einzahler aktiv machen?

Nein, es ist kein Antrag erforderlich. Um einen Anspruch auf Leistung im staatlichen Pensionssystem erwerben zu können, muss die Wartezeit erfüllt sein. Als Wartezeit werden die Versicherungszeiten in Monaten, die für einen Pensionsanspruch vorausgesetzt werden, bezeichnet. Die Anrechnung gibt es nur, wenn noch keine WE-Pension bezogen wird.