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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Anrechnung von Ersatzzeiten (Studium, etc)
Wie werden Zeiten einer HTL-Ausbildung, Studienzeiten, Absolvierung der Wehrpflicht als Pensionsversicherungszeiten 
angerechnet?  
Die Berücksichtigung von derartigen Ersatz- bzw. Versicherungszeiten richtet sich nach den allgemeinen 
Regeln des staatlichen Pensionssystems. Soweit darin eine Berücksichtigung der Zeiten vorgesehen ist, 
werden diese auch 
bei Berechnung der Wartezeit in der allgemeinen Pensionsversicherung miteinbezogen. 
  
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