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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Anrechnung von Ersatzzeiten (Studium, etc)
Wie werden Zeiten einer HTL-Ausbildung, Studienzeiten, Absolvierung der Wehrpflicht als Pensionsversicherungszeiten
angerechnet?
Die Berücksichtigung von derartigen Ersatz- bzw. Versicherungszeiten richtet sich nach den allgemeinen
Regeln des staatlichen Pensionssystems. Soweit darin eine Berücksichtigung der Zeiten vorgesehen ist,
werden diese auch
bei Berechnung der Wartezeit in der allgemeinen Pensionsversicherung miteinbezogen.
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