Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Feststellungsbescheide

bullet4 Wie erfolgt der praktische Ablauf bei der Erstellung der Feststellungsbescheide? Wann werden die Bescheide für 2013 zugestellt?

Ab dem Jahr 2013 soll über Anwartschaften und Leistungsansprüche, die im Pensionsfonds der WE erworben wurden, ein Feststellungsbescheid erlassen werden. Es ist geplant, die Bescheide im Laufe des Jahres 2013 an die Mitglieder zuzustellen. Werden fehlende Beitragszeiten in der WE zur Erfüllung der Wartezeit im Altersklassensystem nachgekauft (siehe Nachkauf von WE-Zeiten) oder Beitragsrückstände (siehe Beitragsrückstände) beglichen, kann die Bescheidaus- und zustellung aufgrund der dafür vorgesehenen Fristen erst nach dem 31.12.2013 erfolgen.