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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Wie erfolgt der praktische Ablauf bei der 
Erstellung der Feststellungsbescheide? 
Wann werden die Bescheide für 2013 
zugestellt?
Ab dem Jahr 2013 soll über Anwartschaften und Leistungsansprüche, die im Pensionsfonds der WE erworben 
wurden, ein Feststellungsbescheid erlassen werden. Es ist geplant, die Bescheide im Laufe des Jahres 
2013 an die 
Mitglieder zuzustellen. Werden fehlende Beitragszeiten in der WE zur Erfüllung der Wartezeit im Altersklassensystem 
nachgekauft (siehe Nachkauf von WE-Zeiten) oder Beitragsrückstände (siehe Beitragsrückstände) beglichen, 
kann die Bescheidaus- und zustellung aufgrund der dafür vorgesehenen Fristen erst nach dem 31.12.2013 
erfolgen. 
  
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