Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Pensionen WE

bullet4 Kann ich jetzt noch eine Lebensgemeinschaft melden?

Die Meldung einer Lebensgemeinschaft kann nicht mehr zu Anwartschaften führen, da ab 1.1.2014 kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension für LebensgefährtInnen mehr besteht und so die dreijährige Wartefrist nicht mehr erfüllt werden kann.

(siehe auch: „Mitversicherung“ von LebensgefährtInnen)