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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Kann ich jetzt noch eine Lebensgemeinschaft
melden?
Die Meldung einer Lebensgemeinschaft kann nicht mehr zu Anwartschaften führen, da ab 1.1.2014 kein Anspruch
auf eine Hinterbliebenenpension für LebensgefährtInnen mehr besteht und so die dreijährige Wartefrist
nicht mehr erfüllt werden kann.
(siehe auch: „Mitversicherung“ von LebensgefährtInnen)
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