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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Mein/e Lebensgefährt/in war bis jetzt
„mitversichert“ – wie ist das im FSVG?
Im FSVG gibt es keine Hinterbliebenenpensionen für LebensgefährtInnen. Bis Dezember 2013 können diese
Leistungen von der WE noch zuerkannt werden, der letzte Pensionsbeginn ist am 1.12.2013.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Abfindung zu stellen, wenn:
- die Lebensgemeinschaft spätestens am 31.12.2010 gemeldet wurde und
- die übrigen Voraussetzungen (gem § 16 Abs 2 des Statuts) zum 31.12.2012 erfüllt sind.
FRIST für den Antrag: 30.06.2013
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