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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Opting Out
Die Mitglieder der Kammern der freien Berufe sollten per 01.01.2000 einbezogen werden, die Kammern hatten
aber bis Ende September 1999 die Möglichkeit für die Sparten, die im Rahmen der bei Kammern
bereits bestehenden Institutionen verpflichtend für die Mitglieder geregelt sind, eine
Ausnahme zu erwirken (”opting out”).
Die Einbeziehung der Ziviltechniker in das GSVG (als sogenannte “Neue Selbständige”) wäre unabhängig
von der WE als Pflichtversicherung zusätzlich entstanden. Daraus hätte sich eine echte
Doppelversicherung bezüglich des ZT-Einkommens ergeben.
Davon zu unterscheiden sind die seit jeher bestehenden Mehrfachversicherungen die dadurch
entstehen, dass Kammermitglieder auch andere Berufe ausüben und damit ASVG- oder GSVG-versicherungspflichtige
Einkünfte haben. Dazu zählen auch die freiwilligen Weiterversicherungen sowie die Einbeziehung in
das System der Beamten”pensionen”.
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