Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Gesetzliche Grundlagen

bullet2 Opting Out

Die Mitglieder der Kammern der freien Berufe sollten per 01.01.2000 einbezogen werden, die Kammern hatten aber bis Ende September 1999 die Möglichkeit für die Sparten, die im Rahmen der bei Kammern bereits bestehenden Institutionen verpflichtend für die Mitglieder  geregelt sind, eine Ausnahme zu erwirken (”opting out”).

Die Einbeziehung der Ziviltechniker in das GSVG (als sogenannte “Neue Selbständige”) wäre unabhängig von der WE als Pflichtversicherung zusätzlich entstanden. Daraus hätte sich eine echte Doppelversicherung bezüglich des ZT-Einkommens ergeben.

Davon zu unterscheiden sind die seit jeher bestehenden Mehrfachversicherungen die dadurch entstehen, dass Kammermitglieder auch andere Berufe ausüben und damit ASVG- oder GSVG-versicherungspflichtige Einkünfte haben. Dazu zählen auch die freiwilligen Weiterversicherungen sowie die Einbeziehung in das System der Beamten”pensionen”.