Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet4 FSVG-Nachbemessung - Pensionsantritt

Frage: Ich beziehe bereits eine ASVG-Pension, möchte aber noch ein paar Jahre als ZT weiter arbeiten. Muss ich für die Jahre 2013 bis 2015 nur die Mindestbeiträge zahlen oder kommt es zu einer Nachbemessung auf Basis meiner tatsächlichen Einkünfte?

Antwort: Grundsätzlich werden die Beiträge nachbemessen. Die Regelung, dass es zu keiner Nachbemessung kommt („Versteinerung“ der vorläufigen Beitragsgrundlagen), gilt nur für Beitragsgrundlagen vor dem Pensionsstichtag.