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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Wie hoch ist mein Anteil am Vermögen des
Sterbekassenfonds?
Die Auszahlungsbeträge an die Mitglieder können nur ein (Bruch)Teil des Sterbegeldes bzw. der eingezahlten
Beiträge sein, das kommt vom Umlageprinzip, mit dem auch das Risiko finanziert wurde. Der persönliche
Anteil richtet
sich – vereinfacht gesagt – nach den eingezahlten Beiträgen, die mit einem Zinssatz der Sekundärmarktrendite
aufgewertet wird.
Maßgeblich ist die Dauer der Einzahlung (wann, wieviel). Damit wird dem Ziel des Gesetzgebers entsprochen,
der vorgegeben hat, dass das Vermögen nach versicherungsmathematischen Methoden aufzuteilen ist.
(Weitere Details siehe im
Folder 05
.)
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