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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Wer bekommt die Auszahlung?
Die Auszahlung bekommen die Mitglieder. Für Todesfälle die ab 01.01.2014 vor Bescheidausstellung eintreten,
erhält die Verlassenschaft den Anspruch und dann die Zahlung.
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