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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Wie werde ich vom Ergebnis der Berechung
informiert?
Der Anteil am Sterbekassenfonds wird in einem
Bescheid
festgestellt.
In diesem Bescheid steht der Auszahlungsanspruch in Euro, die Begründung gliedert detailliert den Berechnungsweg
auf.
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