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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Muss ich die Auszahlung aus dem 
Sterbekassenfonds versteuern?
Die Auszahlung des Anteils am Kapital des Sterbekassenfonds unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer, 
da die Beiträge als Pflichtbeiträge steuerlich absetzbar waren.  
Zeiten der „freiwilligen Teilnahme“ können zu Ausnahmen führen.   |