| |  |  | 
Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Muss ich den Betrag an mich selbst 
auszahlen lassen?
Die Auszahlung des Anteils kann auch an Dritte erfolgen. Entsprechende Wünsche ändern als zivilrechtliche 
Anweisung nichts an der steuerlichen Zurechnung beim Anspruchsberechtigten bzw. im Falle von Verlassenschaften 
beim/bei der 
Verstorbenen.   |