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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Muss ich den Betrag an mich selbst
auszahlen lassen?
Die Auszahlung des Anteils kann auch an Dritte erfolgen. Entsprechende Wünsche ändern als zivilrechtliche
Anweisung nichts an der steuerlichen Zurechnung beim Anspruchsberechtigten bzw. im Falle von Verlassenschaften
beim/bei der
Verstorbenen.
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