Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Auflösung Sterbekassenfonds FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Versteuerung der Auszahlungen aus dem Sterbekassenfonds
bullet4 Aktive ZiviltechnikerInnen

bullet5 Kann ich einen Teilbetrag an die WE zurückzahlen, um einen zweiten Teil im Jahr 2016 zu versteuern?

Die Steuerpflicht entsteht mit dem Zufluss des Auszahlungsbetrags. Die Auszahlung erfolgt aufgrund des rechtskräftigen Bescheids.

Die „freiwillige Rückzahlung“ eines Teilbetrags ändert nichts am bereits verwirklichten Steuertatbestand. Eine Verschiebung der Steuerpflicht auf ein Folgenjahr ist nicht möglich.

Ausgenommen sind jene „Teilzahlungen“, die rechtzeitig bis 31.01.2015 beantragt wurden. In diesen Fällen wurde im Jahr 2015 auch nur die Hälfte des Anspruchs überwiesen.