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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Welcher Einkunftsart sind die Auszahlungen
zuzurechnen?
Die Auszahlungen sind grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit, nur bei „WE-PensionsbezieherInnen“
und "Angestellten GeschäftsführerInnen" ist abweichend ein Lohnzettel über Einkünfte
aus nicht selbständiger Arbeit auszustellen.
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