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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Welcher Einkunftsart sind die Auszahlungen 
zuzurechnen?
Die Auszahlungen sind grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit, nur bei „WE-PensionsbezieherInnen“ 
und  "Angestellten GeschäftsführerInnen" ist abweichend ein Lohnzettel über Einkünfte 
aus nicht selbständiger Arbeit auszustellen. 
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