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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
In welcher Position des
Einkommensteuerformulars ist die
Auszahlung anzugeben?
Der Auszahlungsbetrag ist in der Summe in Pkt. 10 des Formulars E1 enthalten.
Die Detailposition ist in der Beilage E1a „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ zu erfassen. Der Auszahlungsbetrag
wird in Position „9040“ eingetragen.
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