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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Ich bin ohne WE-Pensionsbezug aus der 
Kammer ausgetreten - habe ich einen 
Auszahlungsanspruch?
ZiviltechnikerInnen konnten auch nach Beendigung der Kammermitgliedschaft freiwillig am Sterbekassenfonds 
teilnehmen, (nur) bei „freiwilliger Teilnahme“ gibt es einen Auszahlungsanspruch.   |