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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Ich bin ohne WE-Pensionsbezug aus der
Kammer ausgetreten - habe ich einen
Auszahlungsanspruch?
ZiviltechnikerInnen konnten auch nach Beendigung der Kammermitgliedschaft freiwillig am Sterbekassenfonds
teilnehmen, (nur) bei „freiwilliger Teilnahme“ gibt es einen Auszahlungsanspruch.
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