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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Muss ich die Auszahlung versteuern?
Auch für ehemalige ZiviltechnikerInnen gilt grundsätzlich die Steuerpflicht, da eine Teilnahme am Sterbekassenfonds
nur über Pflichtbeitragszeiten begonnen werden konnte. Zu prüfen ist, ob die Regel bei „freiwilliger
Teilnahme“ anwendbar ist und zur
teilweisen Steuerfreiheit führt.
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