Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Auflösung Sterbekassenfonds FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Versteuerung der Auszahlungen aus dem Sterbekassenfonds
bullet4 Angestellte GeschäftsführerInnen

bullet5 Welche Angaben mache ich in der Steuererklärung?

Die bAIK ist verpflichtet, für alle, die die ihren ZT-Beruf ausschließlich oder zumindest teilweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer ZT-Gesellschaft, in der sie auch Gesellschafter sind, ausüben bzw. ausgeübt haben, einen Lohnzettel auszustellen und an das Finanzamt zu übermitteln.

Daher ist in der Steuererklärung für die Auszahlung aus dem Sterbekassenfonds in Pkt. 12.1. des Formulars E1 die

Anzahl der Lohnzettel
(= der auszahlenden Stellen)
um 1 höher anzugeben.