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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Welche Angaben mache ich in der
Steuererklärung?
Die bAIK ist verpflichtet, für alle, die die ihren ZT-Beruf ausschließlich oder zumindest teilweise
im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer ZT-Gesellschaft, in der sie auch Gesellschafter sind, ausüben
bzw. ausgeübt haben, einen Lohnzettel
auszustellen und an das Finanzamt zu übermitteln.
Daher ist in der Steuererklärung für die Auszahlung aus dem Sterbekassenfonds in Pkt. 12.1. des Formulars
E1 die
Anzahl der Lohnzettel
(= der auszahlenden Stellen)
um 1 höher anzugeben.
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