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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Welche Angaben mache ich in der 
Steuererklärung?
Die bAIK ist verpflichtet, für alle, die die ihren ZT-Beruf ausschließlich oder zumindest teilweise 
im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer ZT-Gesellschaft, in der sie auch Gesellschafter sind, ausüben 
bzw. ausgeübt haben, einen Lohnzettel 
auszustellen und an das Finanzamt zu übermitteln. 
Daher ist in der Steuererklärung für die Auszahlung aus dem Sterbekassenfonds in Pkt. 12.1. des Formulars 
E1 die  
Anzahl der Lohnzettel(= der auszahlenden Stellen)
 um 1 höher anzugeben.
 
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