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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Warum wurde ich um die
Sozialversicherungsnummer gefragt?
Die Sozialversicherungsnummer ist eine notwendige Angabe am Lohnzettel. Ohne diese kann das Finanzamt
die Lohnzettel nicht sicher zuordnen.
Die Wohlfahrtseinrichtungen haben daher alle, die die ihren ZT-Beruf ausschließlich oder zumindest teilweise
im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer ZT-Gesellschaft, in der sie auch Gesellschafter sind, ausüben
bzw. ausgeübt haben, mit einem
Schreiben informiert, welche SV-Nummer bereits (bei der WE) gespeichert ist oder – wenn das nicht der
Fall war, um Bekanntgabe ersucht.
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