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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Ist die Auszahlung aus dem 
Sterbekassenfonds steuerpflichtig?
Die Auszahlung des Anteils aus dem Sterbekassenfonds ist nach den Regeln für „selbständig erwerbstätige 
ZiviltechnikerInnen“, „WE-PensionsbezieherInnen“ bzw. „angestellte GeschäftsführerInnen“ zu versteuern. 
Welche Fallkonstellation anwendbar 
ist, richtet sich danach, zu welcher dieser Gruppen der/die Anspruchsberechtigte zuletzt gehörte. 
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