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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Ist die Auszahlung aus dem
Sterbekassenfonds steuerpflichtig?
Die Auszahlung des Anteils aus dem Sterbekassenfonds ist nach den Regeln für „selbständig erwerbstätige
ZiviltechnikerInnen“, „WE-PensionsbezieherInnen“ bzw. „angestellte GeschäftsführerInnen“ zu versteuern.
Welche Fallkonstellation anwendbar
ist, richtet sich danach, zu welcher dieser Gruppen der/die Anspruchsberechtigte zuletzt gehörte.
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