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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Wer ist steuerpflichtig?
Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Mit dem Todestag des Erblassers
treten die Erben – im Verhältnis ihrer Erbansprüche – ertragsteuerlich in die Rechtsstellung des Erblassers
ein.
Je nach dem Zeitpunkt des Ablebens (im Verhältnis zur Zustellung des Bescheids bzw. der Auszahlung)
geht die Steuerpflicht auf den Nachlass bzw. die ErbInnen über.
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