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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Wann wird ein Lohnzettel ausgestellt?
Ein Lohnzettel wird von der bAIK auf den Namen des/der verstorbene/n Anspruchsberechtigte/n, ausgestellt, 
wenn die Kriterien „WE-PensionsbezieherInnen“ bzw. „angestellte GeschäftsführerInnen“ zutreffen.   |