| | |
Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Wann wird ein Lohnzettel ausgestellt?
Ein Lohnzettel wird von der bAIK auf den Namen des/der verstorbene/n Anspruchsberechtigte/n, ausgestellt,
wenn die Kriterien „WE-PensionsbezieherInnen“ bzw. „angestellte GeschäftsführerInnen“ zutreffen.
|