| | |
Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Ruhende/Zurückgelegte Befugnis
-
Keine Pflichtversicherung im Pensionsfonds
-
Berufsunfähigkeit nicht gedeckt
-
Höhe der Teilnahme bis zum Höchstbeitrag frei wählbar
-
Beiträge nur als Sonderausgaben absetzbar
-
Verpflichtende Teilnahme am Sterbekassenfonds bei ruhender Befugnis
-
Teilnahmeverpflichtung am Sterbekassenfonds entfällt bei zurückgelegter Befugnis
|