Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Versicherte

bullet2 Ruhende/Zurückgelegte Befugnis

  • Keine Pflichtversicherung im Pensionsfonds
  • Berufsunfähigkeit nicht gedeckt
  • Höhe der Teilnahme bis zum Höchstbeitrag frei wählbar
  • Beiträge nur als Sonderausgaben absetzbar

  • Verpflichtende Teilnahme am Sterbekassenfonds bei ruhender Befugnis
  • Teilnahmeverpflichtung am Sterbekassenfonds entfällt bei zurückgelegter Befugnis