Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds
Versicherte
Angehörige
Hinterbliebenenpensionen sind im Statut vorgesehen für:
Witwen/er
LebensgefährtInnen (
Meldepflicht ab 1.1.2006
)
Waisen
» Siehe auch:
Waisenpension
» Siehe auch:
Witwenpension