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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Regelpension
Die Sockelpension ist abhängig vom Prozentsatz der Teilnahme. Ausgangspunkt ist jeweils die 100%-Pension
des alten Systems.
Die Berechnung erfolgt für jede Altersklasse gesondert, gem. nachfolgender Beschreibung:
Die Sockelpension wird nach den Bestimmungen des § 22 St WE 2000 berechnet (§ 12 Abs 3).
Dies ergibt für die Sockelpension einen Anspruch in Prozent der 100 % Pension im Jahr des Pensionsantritts.
Für die Berechnung der Sockelpension werden z.B. folgende Beitragszeiten berücksichtigt:
31 Monate mit 50 % in der Altersklasse 33
338 Monate mit 50 % in der Altersklasse 33 und mit 50 % in der Altersklasse 35
33 Monate mit 25 % in der Altersklasse 33
Die Summe der Beitragszeiten in jeder Altersklasse wird durch jene Zeitspanne in Monaten dividiert,
die sich aus dem Beginn der Beitragszeit in der jeweiligen
Altersklasse und dem 70. Lebensjahr (Männer) bzw. 65. Lebensjahr (Frauen) ergibt.
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