Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen
bullet2 Pensionsversicherung
bullet3 Berechnung der Pensionen
bullet4 Sockelpension

bullet5 Vorzeitige Pension

Die vorzeitige Pension ist geringer als die Regelpension, die Berechnung erfolgt gem. nachfolgender Beschreibung:

Die Summe der für die Regelpension  ermittelten Beitragszeiten ergibt die Summe 1 gemäß § 22 Abs. 2. In einem weiteren Rechenschritt wird dieselbe Berechnung erneut vorgenommen, wobei das Alter 70 (65) jeweils durch das Alter 65 (60) ersetzt und alle Beitragsmonate bis zum Atler 65 (60) berücksichtigt werden. Dieses Ergebnis wird mit dem entsprechenden Altersklassenfaktor gemäß § 22 Abs. 2 und dann mit dem Bewertungsfaktor gemäß § 22 Abs. 2 i.V. m. § 21 multipliziert. Daraus ergibt sich die Summe 2 gemäß § 22 Abs. 2.

Die Differenz aus Summe 1 abzüglich Summe 2 dividiert durch 60 ergibt den Abschlag pro Monat für Monate vom Stichtag bis zum 70. Lebensjahr (Männer) bzw. 65. Lebensjahr (Frauen).