Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Feststellungsbescheide

bullet4 Muss ich mich bei der SVA wegen des WE-Feststellungsbescheids melden?

Eine Meldepflicht der einzelnen Versicherten bei der SVA besteht nicht. Die bAIK hat die Feststellungsbescheide an die SVA zu übermitteln. Die SVA wird die Daten aus dem Bescheid in ihren Systemen erfassen und automatisiert verwalten.