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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Muss ich mich bei der SVA wegen des 
WE-Feststellungsbescheids melden?
Eine Meldepflicht der einzelnen Versicherten bei der SVA besteht nicht. Die bAIK hat die Feststellungsbescheide 
an die SVA zu übermitteln. Die SVA wird die Daten aus dem Bescheid in ihren Systemen erfassen und automatisiert 
verwalten. 
  
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