Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Feststellungsbescheide

bullet4 Erfolgt eine Überprüfung der Richtigkeit der Feststellungsbescheide? Welche Rolle hat die SVA dabei?

Ja, es gibt eine Kontrolle der berechneten Werte.

Der Aktuar der WE berechnet die Anwartschaften und der Prüfaktuar unterzieht diese Berechnungen einer Kontrolle.

Davon unabhängig gibt es die Möglichkeit der Berufung an den Vorstand. Gegen Vorstandsbescheide kann Beschwerde beim VwGH erhoben werden.

Die SVA bekommt die Bescheide erst, wenn sie rechtskräftig sind.



» Siehe auch: Instanzenzug beim Feststellungsbescheid