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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Erfolgt eine Überprüfung der Richtigkeit der 
Feststellungsbescheide? Welche Rolle hat 
die SVA dabei?
Ja, es gibt eine Kontrolle der berechneten Werte.  
Der Aktuar der WE berechnet die Anwartschaften und der Prüfaktuar unterzieht diese Berechnungen einer 
Kontrolle. 
Davon unabhängig gibt es die Möglichkeit der Berufung an den Vorstand. Gegen Vorstandsbescheide kann 
Beschwerde beim VwGH erhoben werden. 
Die SVA bekommt die Bescheide erst, wenn sie rechtskräftig sind. 
  
 
» Siehe auch:  Instanzenzug beim 
Feststellungsbescheid
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