| |
Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Instanzenzug beim
Feststellungsbescheid
Gegen den Feststellungsbescheid kann Berufung an den Vorstand der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
eingebracht werden. Gegen die Entscheidung des Vorstandes der Bundeskammer der Architekten
und Ingenieurkonsulenten kann eine Beschwerde an den Verwaltungs- bzw. den Verfassungsgerichtshof eingebracht
werden.
|