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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Instanzenzug beim 
Feststellungsbescheid
Gegen den Feststellungsbescheid kann Berufung an den Vorstand der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten 
eingebracht werden. Gegen die Entscheidung des Vorstandes der Bundeskammer der Architekten 
und Ingenieurkonsulenten kann eine Beschwerde an den Verwaltungs- bzw. den Verfassungsgerichtshof eingebracht 
werden. 
  
 
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