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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Wertsicherung ab 2013
Erfolgt eine Wertsicherung der mit Feststellungsbescheid bestimmten Pensionshöhe? Wird der im Feststellungsbescheid
ausgewiesene Betrag angepasst/valorisiert?
Ja. Die Werte aus den Bescheiden über die erworbenen Anwartschaften sind nach den Regeln der allgemeinen
staatlichen Pensionsversicherung zu erhöhen.
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