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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Wertsicherung ab 2013
Erfolgt eine Wertsicherung der mit Feststellungsbescheid bestimmten Pensionshöhe? Wird der im Feststellungsbescheid 
ausgewiesene Betrag angepasst/valorisiert? 
Ja. Die Werte aus den Bescheiden über die erworbenen Anwartschaften sind nach den Regeln der allgemeinen 
staatlichen Pensionsversicherung zu erhöhen. 
  
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