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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Antrag auf Anhebung der
Beitragsgrundlage
Frage: Ich möchte für 2013 einen höheren Beitrag an die SVA zahlen. Was muss ich tun?
Antwort: Die
SVA hat ein Formular für die Anhebnung der Beitragsgrundlage
aufgelegt. Es genügt zwar grundsätzlich ein formloser Antrag an die SVA, die Verwendung des Formulars
vereinfacht aber die Bearbeitung.
Hinweis: Die SVA bekommt die ESt-Bescheide grundsätzlich automatisch von der Finanz (über das Bundesrechenzentrum)
übermittelt. Sie erleichtern die Bearbeitung, wenn Sie eine Kopie Ihres ESt-Bescheides 2010 Ihrem Antrag
beilegen.
» Siehe auch: Antrag auf Anhebung der Beitragsgrundlage
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