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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Antrag auf Anhebung der 
Beitragsgrundlage
Frage: Ich möchte für 2013 einen höheren Beitrag an die SVA zahlen. Was muss ich tun?
 Antwort: Die 
SVA hat ein Formular für die Anhebnung der Beitragsgrundlage 
aufgelegt. Es genügt zwar grundsätzlich ein formloser Antrag an die SVA, die Verwendung des Formulars 
vereinfacht aber die Bearbeitung.
 
Hinweis: Die SVA bekommt die ESt-Bescheide grundsätzlich automatisch von der Finanz (über das Bundesrechenzentrum) 
übermittelt. Sie erleichtern die Bearbeitung, wenn Sie eine Kopie Ihres ESt-Bescheides 2010 Ihrem Antrag 
beilegen.
 
 
 
 
 
 » Siehe auch:  Antrag auf Anhebung der Beitragsgrundlage
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