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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Aufrechte Befugnis
Die Versicherungspflicht im Pensionsfonds der WE ist an die aufrechte Befugnis
gebunden und besteht für alle selbständig erwerbstätigen Ziviltechniker und die angestellten Geschäftsführer
von
Ziviltechnikergesellschaften. Mit der Aufrechtmeldung der Befugnis wirkt auch das
Opting Out
gem.
§ 5 GSVG
.
ACHTUNG
Arbeitslosenversicherung
:
Die SVA hat mitgeteilt, dass mit der Verständigung über den Beginn der Pflichtversicherung im
Pensionsfonds durch die WE die 6-monatige Entscheidungsfrist bei der SVA zu laufen beginnt.
ACHTUNG
Selbständigenvorsorge:
Mit dem Beginn der freiberuflchen Tätigkeit als ZiviltechnikerIn beginnt auch die einjährige
Entscheidungsfrist für die Teilnahme an der Selbständigenvorsorge.
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