Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Versicherte

bullet2 Aufrechte Befugnis

Die Versicherungspflicht im Pensionsfonds der WE ist an die aufrechte Befugnis gebunden und besteht für alle selbständig erwerbstätigen Ziviltechniker und die angestellten Geschäftsführer von Ziviltechnikergesellschaften. Mit der Aufrechtmeldung der Befugnis wirkt auch das Opting Out  gem. § 5 GSVG .

ACHTUNG Arbeitslosenversicherung :
Die SVA hat mitgeteilt, dass mit der Verständigung über den Beginn der Pflichtversicherung im Pensionsfonds durch die WE die 6-monatige Entscheidungsfrist bei der SVA zu laufen beginnt.

ACHTUNG Selbständigenvorsorge:
Mit dem Beginn der freiberuflchen Tätigkeit als ZiviltechnikerIn beginnt auch die einjährige Entscheidungsfrist für die Teilnahme an der Selbständigenvorsorge.